Schülerbeförderung während der Ferien

Abschaffung der 3G-Vermutung für Schüler während der Schulferien

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist es gemäß § 28b Abs. 5 Nr. 1 IfSG künftig Schülerinnen und Schülern in den Schulferien verboten, den öffentlichen Personenverkehr zu nutzen, wenn sie die 3G-Anforderung (geimpft, genesen, getestet) nicht erfüllen.
Diese Gesetzesverschärfung war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen; sie wurde erst in der Sitzung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 2021 (Drucksache 20/250) eingefügt und wie folgt begründet:

„Es wird klargestellt, dass eine Beförderung von Schülerinnen und Schülern nur außerhalb der allgemeinen Ferienzeiten von der Vorgabe nach Satz 1 Nummer 1 ausgenommen ist, da nur während dieser Zeit davon ausgegangen werden kann, dass eine regelmäßige Testung stattfindet.“