Schulstart nach den Herbstferien

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

 

der Schulbetrieb nach den Herbstferien erfolgt in der Warnstufe 3. Die entsprechend gültige Allgemeinverfügung finden Sie hier

 

Wir weisen ausdrücklich auf die Regelungen im Punkt 2 dieser Verordnung bezüglich des 

Betretungsverbotes hin und bitten Sie, diese verantwortungsbewusst umzusetzen:

 

2. Festlegung der Symptome

Das Betretungsverbot nach ä 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ThürSARS-CoV-2- KiJu83p-VO gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:

-  mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);

-  mit Kopf- und Gliederschmerzen;

-  mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;

-  mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;

-  mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber),    

   wenn zusätzlich

                - ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist, oder

                - eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung

                  zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.

 

Die Schulleitung